Nutzungsbestimmungen HeumödernTrails und Skills-Parcours

Die HeumödernTrails und der Skills-Parcours wird durch den gemeinnützigen Verein “Heumöderntrails” e.V. betrieben.

  1. Die  HeumödernTrails und der Skillsparcours an der Talstation Heumöderntal steht privaten Nutzern kostenfrei zur Verfügung. Auch gewerbliche Nutzern (Touren- und Fahrtechnikveranstalter etc.) oder Veranstaltern organisierter Veranstaltungen kann der Skillsparcours auf Antrag zur Verfügung gestellt werden. Jeder gewerbliche Nutzer ist verpflichtet, jede Veranstaltung auf dem Skillsparcours sowie den HeumödernTrails spätestens zwei Monate vor dem Termin per Mail an mail@heumoederntrails-verein.de anzumelden. Der Antragsteller erhält zeitnah über den Heumöderntrails e.V. Rückmeldung, ob, und wenn ja, die Veranstaltung unter welchen Voraussetzungen genehmigt werden wird. Für gewerbliche Veranstaltungen wird grundsätzlich eine Nutzungsgebühr in Höhe von 10 € Erw./ 10 € Jug.-Kinder je Teilnehmer pro Tag erhoben. Die Zahlung der Gebühr erfolgt per Spende an den Heumöderntrails e.V.
  2. Die Betreuung der Strecke obliegt dem Heumöderntrails e.V. und dessen Erfüllungsgehilfen. Hinweisen und Anordnungen von beauftragten Vereinsmitgliedern sind unverzüglich Folge zu leisten. Streckenschilder sowie die Verkehrsbeschilderung sind zu beachten.
  3. Der Heumöderntrails e.V. ist bestrebt, die Sicherheit der Strecke jederzeit zu gewährleisten. Dies erfolgt durch regelmäßige Kontrollrundgänge und Besichtigungen und eigene Testfahrten. Die Nutzung der Strecke durch private wie auch durch gewerbliche Nutzer erfolgt trotzdem grundsätzlich auf eigene Gefahr.
  4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Geländestrecke handelt, deren Befahren fahrtechnisches Können sowie ein geeignetes und technisch einwandfreies Mountainbike sowie entsprechende Ausstattung verlangt.
    Die blaue Markierung weist auf leichtere Anforderungen an das fahrtechnische Können hin, die rote Markierung auf ein mittleres fahrtechnisches Können und die schwarze Markierung auf hohes fahrtechnisches Können.
    Sollten die unter 3. genannten Personen oder deren Erfüllungsgehilfen feststellen, dass der Skillsparcours Heumöderntal durch Biker genutzt wird, die durch die Strecke überfordert sind oder sich regelwidrig verhalten, sind diese Personen berechtigt, den Nutzer von der Benutzung der Strecke ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung auszuschließen.
  5. Die Benutzung der Strecke erfolgt, unabhängig von der Schwierigkeitsstufe- auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer der Strecke akzeptiert, dass es selbst bei sachgemäßer Nutzung auf Grund von Witterungseinflüssen oder Fahrfehlern zu Stürzen und Schäden kommen kann.
    Jeder Nutzer hat den Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen und in eigener Verantwortung zu beurteilen und zu entscheiden, ob er den Anforderungen gewachsen ist.
    Der Heumöderntrails e.V. haftet nicht für Schäden, die aus Fahr- oder Materialfehlern an Bike oder Ausrüstung des Nutzers entstehen. Für Sach- oder Personenschäden haften der Heumöderntrails e.V. nur, soweit diese Schäden durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen des Heumöderntrails e.V. verursacht worden sind.
  6. Ein Befahren der Strecke ist nur mit Fahrradhelm gestattet. Das Befahren der schwarz markierten Abschnitte ist zudem nur mit Protektorenausstattung zulässig. Für die rot markierte Streckenführung wird das Tragen von Protektoren empfohlen. Es empfiehlt sich zudem, die Strecke nur in Begleitung einer weiteren Person zu nutzen.
  7. Die Nutzer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Nutzer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Strecken und Sichtverhältnissen sowie dem eigenen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise. Langsamere Fahrer lassen schnellere Fahrer passieren, sobald dies gefahrlos möglich ist. An unübersichtlichen Stellen darf nicht angehalten werden bzw. diese sind bei unfreiwilligem Stopp sofort zu räumen. An Trailkreuzungen gilt „rechts vor links“. Beim Kreuzen von Wanderwegen und von öffentlichen Straßen sowie vor den Bremsschikanen ist höchste Vorsicht geboten. Hier gilt es den Fußgängern die Vorfahrt zu gewähren. Bei einer Straßenquerung ist vom Rad abzusteigen!
  8. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt der Heumöderntrails e.V. das Begehen der Strecken zu vermeiden.

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